ÍøÆØ³Ô¹Ï

EU-Regulierung

Savings and Investments Union – grenzüberschreitende Fragmentierung und Gold-Plating reduzieren

Die Savings and Investments Union (SIU) ist das zentrale Reformpaket der Europäischen Kommission für den Finanzsektor und Nachfolgerin der Kapitalmarkt- und Bankenunion. Sie soll die europäischen Ersparnisse effizienter in produktive Investitionen lenken und das Finanzsystem der EU einfacher, schneller und global wettbewerbsfähiger machen.

Die ÍøÆØ³Ô¹Ï unterstützt diese Zielsetzung und betont, dass die Skalierung der EU-Kapitalmärkte auch die Gewinnung von Kapital aus Drittstaaten voraussetzt: Die Schweizer Direktinvestitionen in der EU beliefen sich 2024 auf rund EUR 630 Milliarden und damit auf nahezu die Hälfte aller aus der Schweiz stammenden ausländischen Direktinvestitionen.

Die Interessenvertretung der ÍøÆØ³Ô¹Ï konzentriert sich auf vier praktische Ansatzpunkte:

  • Stärkung der Koordinations- und Datenaustauschbefugnisse der ESMA, ohne zusätzliche und sich überschneidende Aufsichtsstrukturen zu schaffen.
  • Konsequente Anwendung einer risikobasierten Verhältnismässigkeit im gesamten Finanzmarktrecht anstelle pauschaler Anforderungen oder nicht sachgerechter Zusammenführungen der Regelwerke für UCITS, AIFMD und MiFID.
  • Beendigung des Gold-Platings durch einzelne Mitgliedstaaten bei Notifikationen im Rahmen des Fondspassports, da dieses den grenzüberschreitenden Vertrieb verzögert und verteuert.
  • Öffnung der SIU für vertrauenswürdige Drittstaaten mittels eines institutsbasierten Ansatzes. Unternehmen aus eng verbundenen Jurisdiktionen mit hohen regulatorischen Standards wie der Schweiz sollten unter EU-Regeln und -Aufsicht einen einheitlichen Zugang zum EU-Markt erhalten.


Überprüfung der Eligible Assets Directive (EAD) – UCITS als globalen Standard schützen

Die ÍøÆØ³Ô¹Ï hat zur technischen Empfehlung der ESMA an die Europäische Kommission zur Überprüfung der UCITS Eligible Assets Directive Stellung genommen. Die Richtlinie ist ein Eckpfeiler des EU-Regelwerks für Anlagen und bildet die Grundlage für eine weltweit anerkannte Marke, die für Sicherheit, Liquidität und Diversifikation steht.

Das Dossier ist für die Mitglieder der ÍøÆØ³Ô¹Ï unmittelbar relevant: Schweizer Asset Manager verwalten mehr als EUR 800 Milliarden in Fonds mit EU-Domizil, davon rund EUR 680 Milliarden in Luxemburg und EUR 100 Milliarden in Irland. Gleichzeitig werden UCITS mit einem Volumen von mehr als CHF 1 Billion in der Schweiz vertrieben.

Die ÍøÆØ³Ô¹Ï warnt vor einer umfassenden Übernahme der Empfehlungen der ESMA. Diese könnten dazu führen, dass etablierte Strategien als AIFs neu eingestuft werden, was Verletzungen bestehender Mandate und Abflüsse aus EU-Produkten zur Folge haben könnte. Ein allgemeiner Look-through-Ansatz wäre operativ kaum umsetzbar und könnte mit vertraglichen Vertraulichkeitspflichten sowie der EU-Verbriefungsverordnung kollidieren. Zudem könnten Instrumente wie Katastrophenanleihen ihre Zulässigkeit verlieren, was die Markttiefe verringern und die Absicherungskosten für Versicherungen und Pensionskassen auf beiden Seiten der Grenze erhöhen würde.

Eine Verschärfung der Zulässigkeitskriterien ohne internationale Abstimmung könnte dazu führen, dass Fondsdomizile, Dienstleister und Fachkräfte aus der EU abwandern – und damit das Gegenteil dessen bewirken, was die SIU erreichen will. Die ÍøÆØ³Ô¹Ï fordert deshalb zunächst eine solide Datengrundlage und eine ganzheitliche Beurteilung der bestehenden Aufsichtsrahmen, bevor die restriktivste Option für sämtliche Regulierungsbehörden verbindlich gemacht wird.


Das Delegationsregime – ein bewährtes Modell und faire Wettbewerbsbedingungen erhalten

Delegation ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Asset Managements. Sie ermöglicht es Asset Managern, Portfoliomanagement und andere Fachkompetenzen dort zu beziehen, wo diese verfügbar sind. Gleichzeitig stellen die Zulassung im Herkunftsstaat, die Regeln zu Briefkastenfirmen und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sicher, dass die Verantwortung klar innerhalb der EU verbleibt.

Das Market Integration and Supervision Package (MISP) greift dieses Thema kurz nach Abschluss der AIFMD-Überprüfung erneut auf und schlägt eine Ausnahme von bestimmten Delegationsanforderungen für konzerninterne Vereinbarungen innerhalb der EU vor.

Die ÍøÆØ³Ô¹Ï hinterfragt sowohl die Begründung als auch die Ausgestaltung dieses Vorschlags. Eine geografisch definierte Ausnahme würde unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen schaffen: Asset Manager mit Konzernstrukturen innerhalb der EU würden bevorzugt, während Unternehmen benachteiligt würden, die an Einheiten in Drittstaaten delegieren. Dies könnte einen problematischen Präzedenzfall im EU-Recht schaffen und stünde im Widerspruch zu den Offenheitszielen der SIU.

Die ÍøÆØ³Ô¹Ï spricht sich dafür aus, auf dem bestehenden Instrumentarium aufzubauen und einen konsequent risikobasierten Ansatz auf sämtliche Delegationsvereinbarungen und Funktionen anzuwenden.

Sollte dennoch eine Ausnahmeregelung eingeführt werden, müsste diese auch konzerninterne Vereinbarungen mit Unternehmen ausserhalb der EU umfassen, sofern bereits eine Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden besteht. Für die Schweiz betrifft dies die von der FINMA unterhaltenen Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der AIFMD sowie bei UCITS das multilaterale Memorandum of Understanding der IOSCO und bilaterale MoUs im Wertpapierbereich.

Die Ausnahmeregelung sollte zudem über die EU-Definition einer Unternehmensgruppe hinausgehen, sowohl auf Kern- als auch auf Nicht-Kernfunktionen Anwendung finden und auch Nicht-EU-Vertriebsträgern offenstehen, die auf eigene Rechnung handeln.