Limited Qualified Investor Fund L-QIF
L-QIF – Eine Innovation für den Schweizer Fondsmarkt
Seit dem 1. März 2024 steht mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) eine neue Schweizer Fondskategorie zur Verfügung, die ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offensteht. Er ermöglicht es, kollektive Kapitalanlagen nach Schweizer Recht flexibel, rasch und kosteneffizient aufzulegen.
Der L-QIF benötigt keine Genehmigung der FINMA. Verwaltung und Verantwortung liegen jedoch zwingend bei einem FINMA-beaufsichtigten Institut – etwa einer Fondsleitung oder einem Verwalter von Kollektivvermögen. Diese indirekte Aufsicht gewährleistet einen angemessenen Anlegerschutz. Gleichzeitig bietet der L-QIF bei den möglichen Rechtsformen und Anlagen einen vergleichsweise grossen Gestaltungsspielraum.
Mit dem L-QIF verfügt der Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standort über ein Instrument, das die Lancierung innovativer Anlagelösungen erleichtert und insbesondere für alternative Anlagen und Private Markets interessant ist. Bis Ende 2025 waren in der Schweiz 33 L-QIF registriert.
Die ÍøÆØ³Ô¹Ï hat sich für die Einführung des L-QIF eingesetzt. Sie begleitet dessen Weiterentwicklung und unterstützt ihre Mitglieder bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen.
31. Januar 2024
Schweizer Finanzplatz erhält mit L-QIF eine neue Fondskategorie
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23. Dezember 2022
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