ÍøÆØ³Ô¹Ï

Limited Qualified Investor Fund L-QIF

L-QIF – Eine Innovation für den Schweizer Fondsmarkt

Seit dem 1. März 2024 steht mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) eine neue Schweizer Fondskategorie zur Verfügung, die ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offensteht. Er ermöglicht es, kollektive Kapitalanlagen nach Schweizer Recht flexibel, rasch und kosteneffizient aufzulegen.

Der L-QIF benötigt keine Genehmigung der FINMA. Verwaltung und Verantwortung liegen jedoch zwingend bei einem FINMA-beaufsichtigten Institut – etwa einer Fondsleitung oder einem Verwalter von Kollektivvermögen. Diese indirekte Aufsicht gewährleistet einen angemessenen Anlegerschutz. Gleichzeitig bietet der L-QIF bei den möglichen Rechtsformen und Anlagen einen vergleichsweise grossen Gestaltungsspielraum.

Mit dem L-QIF verfügt der Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standort über ein Instrument, das die Lancierung innovativer Anlagelösungen erleichtert und insbesondere für alternative Anlagen und Private Markets interessant ist. Bis Ende 2025 waren in der Schweiz 33 L-QIF registriert.

Die ÍøÆØ³Ô¹Ï hat sich für die Einführung des L-QIF eingesetzt. Sie begleitet dessen Weiterentwicklung und unterstützt ihre Mitglieder bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen.

DE
FR EN
Medienmitteilung 2/2024

31. Januar 2024

Schweizer Finanzplatz erhält mit L-QIF eine neue Fondskategorie

DE
FR
Erläuterungen zur KKV

31. Januar 2024

DE
Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage zur Revision der KKV/Anpassungen L-QIF

23. Dezember 2022

Webinar "Der L-QIF als neues Schweizer Anlagevehikel – Überblick über die KKV-Revision und Ausblick"

Sprache: Deutsch
5. Februar 2024

Webinar "Der L-QIF als neues Schweizer Anlagevehikel – Überblick über die KKV-Revision und Ausblick"

Sprache: ¹ó°ù²¹²Ô³úö²õ¾±²õ³¦³ó
7. Februar 2024